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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Weiter unten finden Sie unsere rechtsverbindlichen Geschäftsbedingungen.

1. ALLGEMEINES

Das Taxi & Mietwagen Unternehmen Ladan Rahimi (nachfolgend „Rheingold“) ermöglicht ihren Kunden die Buchung von Fahrdienstleistungen. Die Leistung von Rheingold besteht ausschließlich in der Erbringung von Fahrdienstleistungen.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Weiteren auch „AGB“) sind Bestandteil jeder Vereinbarung des Kunden über Fahrdienstleistungen von Rheingold. Sie beschreiben auch Einzelheiten der Fahrdienstleistungen von Rheingold.

Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit auch für den Fall von Bestätigungsschreiben und vorbehaltlosen Leistungen widersprochen. Etwas anderes gilt nur, soweit die Geschäftsführung von Rheingold dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. VERTRAGSVERHÄLTNISSE UND VERTRAGSABSCHLUSS

2.1 VERTRAGSVERHÄLTNISSE

Rheingold erbringt die Fahrdienstleistungen hauptsächlich selbst. Nur für den Fall geringer Kapazitäten behält sich Rheingold vor, dem Kunden eine Fahrdienstleistung bei einem anderen Fahrdienstleister zu vermitteln.

Dafür schließt Rheingold in eigenem Namen die notwendigen Vereinbarungen mit dem anderen Fahrdienstleister, welche dem Kunden einen Beförderungsanspruch gegenüber dem anderen Fahrdienstleister verschaffen („Vertrag zu Gunsten Dritter“, auch „Beförderungsvertrag zu Gunsten des Kunden“). Der Kunde wird daraus selbst berechtigt, die Fahrdienstleistung und weitere Ansprüche direkt vom anderen Fahrdienstleister zu verlangen.

Im Falle einer Vermittlung vereinbaren Rheingold und der Kunde nur eine Geschäftsbesorgung und keine Beförderungsleistung. Der Vergütungsanspruch von Rheingold enthält die Geschäftsbesorgungsvergütung sowie die von Rheingold verauslagte Beförderungsvergütung an den anderen Fahrdienstleister.

2.2 VERTRAGSSCHLUSS

Der Kunde gibt mit Übermittlung des ausgefüllten Buchungsformulars über die Webseite oder telefonisch an Rheingold ein Angebot zum Abschluss eines Geschäftsbesorgungsvertrages ab („Fahrtwunsch“ des Kunden). Gegenstand dieses Vertrages ist die Besorgung der vom Kunde gewünschten Fahrdienstleistung.

Rheingold übermittelt dem Kunden zunächst per E-Mail eine Empfangsbestätigung mit den Einzelheiten der zu besorgenden Fahrdienstleistung. Damit bestätigt Rheingold nur den Eingang des Fahrtwunsches des Kunden.

Erst durch gesonderte Erklärung („Buchungsbestätigung“) von Rheingold per E-Mail kommt der Geschäftsbesorgungsvertrag zwischen Rheingold und dem Kunden für die gewünschte Fahrdienstleistung zustande. Dann ist der Kunde direkt gegenüber Rheingold selbst berechtigt, die Fahrdienstleistung an sich zu verlangen und weitere Ansprüche direkt gegenüber dem Rheingold geltend zu machen.

3. PFLICHT ZU WAHRHEITSGEMÄSSEN ANGABEN

Der Kunde steht gegenüber Rheingold dafür ein, dass sämtliche Informationen, die er selbst oder durch eine andere Person in seinem Namen an Rheingold übermittelt, vollständig und zutreffend sind. Registrierungen mittels automatisierter Verfahren (Bots) sind untersagt.

4. AUSGEWÄHLTE INHALTE DES BEFÖRDERUNGSVERTRAGES ZU GUNSTEN DES KUNDEN

Unter Ziffer 4 beschriebene Einzelheiten für einen Fahrtwunsch des Kunden (zusammen „Fahrtmodalitäten“) kann der Kunde nur dann von Rheingold fordern, wenn sie im Geschäftsbesorgungsvertrag mit Rheingold vereinbart wurden.

Für den Beförderungsanspruch des Kunden gelten folgende Bedingungen:

4.1 TRANSFERFAHRTEN/STUNDENBUCHUNGEN, LEISTUNGSÄNDERUNGEN

Der Kunde kann für den Fahrtwunsch zwischen Transferfahrten und Stundenbuchungen wählen. Sofern die tatsächlich durchgeführte Fahrt aufgrund eines geäußerten Wunsches des Kunden bzw. Fahrgastes gegenüber dem geäußerten Fahrtwunsch einen Zusatzaufwand aufweist, ermöglicht Rheingold diesen Mehraufwand soweit möglich. Der Mehraufwand kann in zusätzlichen Kosten für die individuelle Geschäftsbesorgung resultieren, vgl. hierzu im Einzelnen Ziffer 5 unten.

Änderungen der Fahrtmodalitäten sind bei entsprechender Verfügbarkeit auch nach Vertragsabschluss durch den Kunden bzw. den Fahrgast gemäß Ziffer 5 mit den dort beschriebenen Vergütungsfolgen möglich.

4.1.1

Bei Transferfahrten gilt der angegebene Preis bei einer Start- und einer Zieladresse. Pro Zwischenstopp auf dem direkten Weg kann ein Zusatzentgelt gemäß der jeweils gültigen Preisstruktur entstehen (vgl. Ziffer 5 unten).

4.1.2

Bei Stundenbuchungen muss die Fahrt stets im Stadtgebiet des Abholortes enden. Eine Stundenbuchung beginnt stets zum gebuchten Abholzeitpunkt.

4.2 FAHRZEUGKLASSE/FAHRZEUGMODELL, UPGRADE

Der Kunde kann für seinen Fahrtwunsch unter verschiedenen Fahrzeugklassen (beispielsweise „Taxi“, „Economy“, „Business Class“, „Business Van/SUV“ oder „First Class“) wählen.

Die im Rahmen der Webseite abgebildeten Fahrzeuge sind nur Anschauungsbeispiele. Mit ihnen ist kein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell für eine gebuchte Fahrzeugklasse verbunden, es sind insbesondere regionale Unterschiede möglich.

Je nach Verfügbarkeit ist ein Upgrade von der Fahrzeugklasse „Business Class“ in eine höhere Fahrzeugklasse (etwa „Business Van“ oder „First Class“) ohne zusätzliche Kosten für den Kunden jederzeit möglich.

4.3 BEFÖRDERUNGSSICHERHEIT, FOLGEN

4.3.1 GEPÄCK, TIERE

Der Preis in der Buchungsbestätigung schließt die im Buchungsformular angegebene Anzahl an Gepäckstücken ein. Bei nicht im Fahrtwunsch angegebenem Übergepäck, Sperrgepäck oder der Beförderung von Tieren können entsprechende Zuschläge erhoben werden; die Vergütung für die Geschäftsbesorgung fällt dann entsprechend höher aus, als in der Buchungsbestätigung angegeben (vgl. Ziffer 5 unten).

Rheingold kann die Beförderung von nicht vereinbartem Gepäck und/oder Tieren verweigern. Das gilt auch, wenn Tiere nicht in einer geschlossenen und geeigneten Transportbox untergebracht sind.

4.3.2 BEFÖRDERUNG VON KINDERN

Der Bedarf an Rückhalteeinrichtungen für Kinder ist vom Kunden im Fahrtwunsch durch Angabe von Anzahl und Alter der zu befördernden Kinder sowie der benötigten Art der Rückhalteeinrichtung anzugeben.
Aus Sicherheitsgründen steht Rheingold zu, den Transport zu verweigern, wenn unzureichende Angaben gemacht worden sind und sich dies erst bei Fahrtantritt festgestellt wird.

4.3.3 ANGABEN ZU FAHRGAST- UND GEPÄCKANZAHL

Die für ein bestimmtes Fahrzeug angegebene maximale Fahrgast- und Gepäckanzahl ist lediglich eine Schätzung von Faktoren wie Größe und Gewicht von Fahrgästen und Gepäckstücken. Diese Angaben sind daher unverbindlich.
Rheingold kann die Beförderung von Personen oder Gepäck ablehnen, wenn es die Platz- und Sicherheitsverhältnisse nach seiner Einschätzung nicht zulassen.

4.3.4 BEFÖRDERUNGSVERHINDERUNG

Rheingold kann eine Beförderung verweigern, wenn zwingende (beispielsweise aus anwendbaren Gesetzen resultierende) Anforderungen nach dieser Ziffer 4.3 vom Kunden im Fahrtwunsch nicht oder nicht zutreffend mitgeteilt wurden.
Ist deswegen eine Beförderung nicht möglich, hat dies keinen Einfluss auf die Vergütung von Rheingold aus dem Beförderungsvertrag mit dem Kunden für die konkrete Beförderung.

4.4 VERZÖGERUNGEN

Ausnahmesituationen wie beispielsweise Fluglotsenstreiks, extrem schlechte Witterungsverhältnisse etc. sind nur in begrenztem Maße kompensierbar, so dass in diesen Fällen auch längere Wartezeiten oder kurzfristige Stornierungen vom Kunde zu akzeptieren sind.
Im Falle eine Stornierung durch Rheingold aufgrund von Ausnahmesituationen erhält der Kunde sofort eine Benachrichtigung und letztlich auch bereits bezahlte Vergütung zurück.

4.5 STORNIERUNGEN, UMBUCHUNGEN UND NICHTANGETRETENE FAHRTEN

4.5.1 STORNIERUNG

(A) BEI TRANSFERFAHRTEN

Bei Transferfahrten ist die Stornierung kostenlos, wenn zwischen der Stornierung und der vereinbarten Abholzeit mehr als eine Stunde liegt. Liegt zwischen der Stornierung und der vereinbarten Abholzeit eine Stunde oder weniger, ist der volle Preis zu zahlen. Eine wirksame Stornierung kann nur telefonisch oder per Email vorgenommen werden.

(A) BEI STUNDENBUCHUNGEN

Bei Stundenbuchungen ist die Stornierung kostenlos, wenn zwischen der Stornierung und der vereinbarten Abholzeit mehr als 24 Stunden liegen. Liegen zwischen der Stornierung und der vereinbarten Abholzeit 24 Stunden oder weniger, ist der volle Preis zu zahlen. Eine wirksame Stornierung kann nur über die Stornierungsfunktion auf der Website oder telefonisch oder per Email vorgenommen werden.

4.5.2 UMBUCHUNGEN

Umbuchungen werden grundsätzlich wie Neubuchungen behandelt. Die Regelungen zum Umgang mit Stornierungen (Ziffer 4.5.1 zuvor) gelten entsprechend für die ursprünglich vereinbarte Fahrt. Ein Vergütungsanspruch von Rheingold für die ursprünglich vereinbarte Fahrt kann entsprechend bestehen bleiben.

4.5.3 FORM

Die Stornierungserklärung bedarf der Schriftform. Für die Rechtzeitigkeit einer Stornierung kommt es auf den Zugang bei Rheingold an.

4.5.4 NICHTANGETRETENE FAHRTEN OHNE ABSAGE, VERSPÄTUNGEN DES KUNDEN

Bei einer nicht angetretenen Fahrt ohne Absage entfällt der Beförderungsanspruch des Kunden gegenüber Rheingold, nicht hingegen der Vergütungsanspruch von Rheingold gegenüber dem Kunden.

4.5.4 NICHTANGETRETENE FAHRTEN OHNE ABSAGE, VERSPÄTUNGEN DES KUNDEN

(A) BEI TRANSFERFAHRTEN

Bei Flughafen- oder Bahnhofsabholungen (ausschließlich Fernverkehrsbahnhöfe) gilt eine Fahrt dann als nicht angetreten, wenn der Kunde oder Fahrgast ohne Absage nicht innerhalb von 60 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt am vereinbarten Abholort erscheint, wobei Verspätungen oder -verfrühungen am Flughafen oder Bahnhof zu einer Verschiebung der vereinbarten Abholzeitzeit um die eingeplante Zeitspanne zwischen dem geplanten Landezeitpunkt bzw. Ankunftszeitpunkt und der ursprünglichen Abholzeit führt.

Bei anderen Abholungen gilt statt 60 Minuten eine Zeitspanne von 30 Minuten.
Nichtangetretene Fahrten sind voll zu vergüten, etwaige Wartezeitzuschläge fallen hingegen nicht an.
Etwas anderes ergibt sich, wenn sich Rheingold und der Fahrgast telefonisch über einen späteren Abholzeitpunkt verständigt haben. Etwaige Wartezeitzuschläge sind wie unter Ziffer 5.3.1 beschrieben zu vergüten. Ein Anspruch auf Änderung des Abholzeitpunktes besteht grundsätzlich nicht.
Bei Flughafenfahrten erhält Rheingold zuvor vom Kunden die Flugnummer und wird dann entsprechend der Ankunft des Flugzeuges 10-15 Minuten vorher am Gate warten.

(B) BEI STUNDENBUCHUNGEN

Eine Fahrt gilt als nicht angetreten, wenn der Kunde bzw. Fahrgast ohne Absage nicht nach Ablauf der gebuchten Stunden ab der gebuchten Abholzeit am vereinbarten Abholort erscheint. Nichtangetretene Fahrten sind voll zu vergüten.
Bei Flughafen- oder Bahnhofsabholungen (ausschließlich Fernverkehrsbahnhöfe) gilt eine Fahrt dann als nicht angetreten, wenn der Kunde oder Fahrgast ohne Absage nicht nach Ablauf der gebuchten Stunden nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt am vereinbarten Abholort erscheint, wobei Verspätungen oder -verfrühungen am Flughafen oder Bahnhof zu einer Verschiebung der vereinbarten Abholzeitzeit um die eingeplante Zeitspanne zwischen dem geplanten Landezeitpunkt bzw. Ankunftszeitpunkt und der ursprünglichen Abholzeit führt. Nichtangetretene Fahrten sind voll zu vergüten.
Etwas anderes ergibt sich, wenn sich Rheingold und der Fahrgast telefonisch über einen späteren Abholzeitpunkt verständigt haben. Die Stundenbuchung beginnt wie unter Ziffer 4.1.2 beschrieben stets zum gebuchten Abholzeitpunkt. Insofern sind etwaige Verlängerungen der Stundenbuchung wie unter Ziffer 5.2 beschrieben zu vergüten. Ein Anspruch auf Änderung des Abholzeitpunktes besteht grundsätzlich nicht.
Bei Flughafenfahrten erhält Rheingold zuvor vom Kunden die Flugnummer und wird dann entsprechend der Ankunft des Flugzeuges 10-15 Minuten vorher am Gate warten.

4.6 VERHALTEN IN DER LIMOUSINE

Für die Fahrdienstleistungen von Rheingold gelten für den Kunden folgende Verhaltensvorgaben:
Während der gesamten Fahrzeit gelten für alle Fahrgäste die jeweils anwendbaren Vorschriften der Straßenverkehrsordnung, insbesondere die Anschnallpflicht. Den Anordnungen von Rheingold zwecks Sicherheit ist immer Folge zu leisten. Rheingold trägt die Verantwortung zur sicheren Durchführung der Fahrt. Den Fahrgästen ist es daher insbesondere untersagt, die Türen während der Fahrt zu öffnen, Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen und/oder Körperteile herausragen zu lassen oder aus dem Fahrzeug zu schreien. Falls der Kunde im jeweiligen Fahrzeug vorhandene Geräte oder Anlagen selbst bedienen möchte, ist eine vorherige Einweisung durch Rheingold erforderlich.
Rauchen ist im Fahrgastraum der Fahrzeuge verboten. Ignoriert der Kunde oder ein Fahrgast dies, so hat der Kunde die Kosten einer Fahrzeugreinigung und den hierdurch entstehenden Nutzungsausfall zu tragen.
Das Mitbringen von Speisen und alkoholischer Getränke ist verboten. Eine Ausnahme hiervon kann durch anderweitige Absprache vereinbart werden.

5. VERGÜTUNG UND ZAHLUNG

5.1 GRUNDSÄTZE

In der Buchungsbestätigung ist der Vergütungsanspruch von Rheingold angegeben.
Wesentliche Faktoren für deren Höhe (einschließlich Aufwendungsersatz für die durch Rheingold besorgte Fahrdienstleistung) sind: die gewählte Fahrzeugklasse, die Strecke, die Vorbuchzeit sowie der Abholzeitpunkt und ggf. -ort.
Zugebuchte Sonderwünsche wie z. B. mehrsprachige Fahrer, individuelle Fahrzeugbeschriftung, Zwischenstopps, Sperrgepäck, Kindersitze etc. können sich preiserhöhend auswirken. Der Kunde wird über den Preis der zugebuchten Sonderwünsche vorab informiert.

5.2 FAHRTÄNDERUNGEN

Der Kunde (und auch der Fahrgast) können auch nach Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrages und sogar – soweit für Rheingold möglich – nach Antritt der Fahrt die Fahrtmodalitäten ändern.
Bei spontaner Erweiterung der Fahrt auf Wunsch des Kunden bzw. Fahrgastes (Strecke oder Stundenanzahl) wird nach Abschluss der Fahrt die tatsächliche Leistung (Gesamtstrecke oder Stundenanzahl) gemäß der jeweils gültigen Preisstruktur neu kalkuliert und berechnet. Bei Stundenbuchungen ist dabei die angefangene viertel Stunde maßgeblich für die Rechnungsstellung, d. h. ab der ersten zusätzlichen Minute wird im Sinne einer besseren Planungssicherheit auf eine viertel Stunde aufgerundet.
Verkürzt sich die gebuchte Distanz oder Stundenanzahl gegenüber der Buchung, bleibt die vereinbarte Vergütung unberührt.

5.3 SONSTIGE ZUSCHLÄGE

5.3.1 FÜR WARTEZEITEN BEI TRANSFERFAHRTEN

Bei Transferfahrten fallen für Wartezeiten bei Flughafen- oder Bahnhofsabholungen (ausschließlich Fernverkehrsbahnhöfe) bis 60 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt, wobei Verspätungen oder -verfrühungen am Flughafen oder Bahnhof zu einer Verschiebung der vereinbarten Abholzeitzeit um die eingeplante Zeitspanne zwischen dem geplanten Landezeitpunkt bzw. Ankunftszeitpunkt und der ursprünglichen Abholzeit führt, bzw. bis 30 Minuten ab der vereinbarten Abholzeit in allen anderen Fällen keine Zuschläge an. Jede weitere Minute Wartezeit wird pauschal als Anteil der im jeweiligen Stadtgebiet und für die jeweilige Fahrzeugklasse geltenden Stundenbuchungspreise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

5.3.2 FÜR ZUSATZ-KILOMETER BEI STUNDENBUCHUNGEN

Stundenbuchungen enthalten die jeweils im Buchungsformular (bzw. telefonisch) mitgeteilten Inklusiv-Kilometer (je Stunde). Darüber hinausgehende Kilometer sind zusätzlich zu vergüten und orientieren sich an den Streckenpreisen für die gebuchte Fahrzeugklasse im jeweiligen Stadtgebiet und werden zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
Die Kosten hierfür erfährt der Kunde vor dem Vertragsschluss von Rheingold.

5.4 ZAHLUNGSMODALITÄTEN UND TRANSAKTIONSGEBÜHREN

Der Kunde kann seine Fahrt per Kreditkarte und bar bezahlen. Anfallende Kreditkartengebühren trägt Rheingold. Etwaige Transaktionsgebühren bei einer Bezahlung per Überweisung (z.B. aufgrund unterschiedlicher Währungen oder lokal unterschiedlichen Konten) trägt der Kunde.

5.5 MAHNUNGEN, FEHLGEHENDE KREDITKARTENABBUCHUNGEN

Für jede Mahnung kann Rheingold eine angemessene Mahngebühr berechnen.
Für nicht einlösbare Kreditkartenabbuchungen berechnet Rheingold dem Kunden die hierfür angefallenen Auslagen (Bank, Kreditkarteninstitut). Weiter und behält Rheingold sich die Geltendmachung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr pro Vorfall vor.

5.6 ÜBERMITTLUNG VON RECHNUNGEN, FÄLLIGKEIT

Rheingold stellt dem Kunden die jeweilige Rechnung elektronisch per E-Mail zu.
Die Vergütung ist spätestens vor Auftragsbeginn fällig. Ist Rechnungsstellung vereinbart, tritt die Fälligkeit mit Erhalt der Rechnung ein. Bei Verzug werden Zinsen in Höhe von 6% berechnet.
Wird bei Verzug des Kunden ein Inkassobüro beauftragt, so hat der Kunde die sich hieraus ergebenden Kosten zu tragen.

5.7 GUTSCHEINE

Gutscheine sind nur einzeln einlösbar und nicht mit weiteren Gutscheinen kombinierbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

6. HAFTUNG

6.1 GRUNDSÄTZE

Rheingold haftet nicht für Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von Rheingold oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

6.2 HAFTUNG DES KUNDEN

Der Kunde haftet für alle von ihm schuldhaft verursachten, widerrechtlichen Schäden am Fahrzeug und gegenüber dem Fahrer persönlich und unbegrenzt. Dazu zählen z.B. durch Zigaretten verursachte Brandlöcher.
Schäden, die durch Übermittlungsfehler oder Irrtümern im kommunikativen Verkehr mit dem Kunden oder mit Dritten entstehen, trägt der Kunde, sofern der Schaden nicht von Rheingold verschuldet wurde.

6.3 HAFTUNG DES KUNDEN

Rheingold übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte, Fehlerfreiheit, Rechtmäßigkeit und Funktionsfähigkeit von Internetseiten Dritter, auf die mittels Links verwiesen wird. Seitenaufrufe über Links erfolgen auf eigene Gefahr.

6.4 RICHTIGKEIT ÜBERMITTELTER INFORMATIONEN, STÖRUNGEN DES ZUGANGS

Rheingold übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die übermittelten Informationen richtig und vollständig sind und Kunde bzw. Fahrer rechtzeitig erreichen. Hiervon ausgenommen sind Inhalte der Buchungsbestätigung.

Rheingold übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Internetseite unterbrechungs- und fehlerfrei funktioniert und dass etwaige Fehler korrigiert werden.

6.5 FREISTELLUNG DURCH DEN KUNDEN

Der Kunde stellt Rheingold von allen Ansprüchen und Kosten, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung, frei, die ein Dritter wegen einer vertragswidrigen Nutzung der Webseite oder wegen einer Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden gegen Rheingold erhebt.

7 ÄNDERUNG DES ANGEBOTS VON RHEINGOLD

Rheingold hat das Recht, sein Angebot vorübergehend oder endgültig aus wichtigem Grunde einzustellen, auch ohne den Kunde individuell hierüber zu informieren. An bereits geschlossene Beförderungsverträge ist Rheingold dann natürlich noch gebunden.

8. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

8.1 GESAMTHEIT, SCHRIFTFORM

Diese AGB sind, neben dem Hauptvertrag, die gesamte Vereinbarung zwischen Rheingold und dem Kunden für den Leistungsgegenstand. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, elektronische Form oder Textform genügen nicht; das gleiche gilt für eine Änderung oder Ergänzung dieses Schriftformerfordernisses.

8.2 ÄNDERUNGSVORBEHALT

Rheingold behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern, soweit dies aus triftigen Gründen, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage oder höchstrichterlichen Rechtsprechung, technischer Änderungen oder Weiterentwicklungen, neuer organisatorischer Anforderungen des Massenverkehrs, Regelungslücken in den AGB, Veränderung der Marktgegebenheiten oder anderen gleichwertigen Gründen erforderlich ist und den Kunden nicht unangemessen benachteiligt.
Änderungen der AGB werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist von sechs Wochen (beginnend nach Zugang der schriftlichen Änderungsmitteilung) schriftlich oder per E-Mail widerspricht und Rheingold den Kunden auf diese Rechtsfolge in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat.
Diese Klausel gilt selbstverständlich nur für Langzeit Kunden mit einem Langzeitvertrag. Bei Kunden mit neuem Vertrag können jederzeit andere Allgemeine Geschäftsbedingungen vereinbart werden.

8.3 AUFRECHNUNG, ZURÜCKBEHALTUNG UND ABTRETUNG

Der Kunde kann nur gegen Forderungen von Rheingold aufrechnen und Zurückbehaltungsrechte geltend machen, wenn seine Gegenforderungen bzw. Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Dies gilt auch bei Mängelrügen des Kunden.
Zurückbehaltungsrechte aus Ansprüchen nach dieser Ziffer 9.3 Absatz 1 kann der Kunde nur geltend machen, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus der Vertragsbeziehung ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Rheingold an Dritte abzutreten.

8.4 ANWENDBARES RECHT, GERICHTSSTAND

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Rheingold und dem Kunden gilt das für Inlandsgeschäfte maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort ist Köln.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Köln, soweit der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist oder bei Klageerhebung keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

8.5 SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nicht durchsetzbar sein oder werden oder Lücken enthalten, so bleiben die übrigen Regelungen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichem Zweck sowie dem Willen der Parteien am nächsten kommen

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